Die Woche, 42/98, Jörg Weber, S. 29
Die Qual mit dem Staatsziel
Würde der Tierschutz in der Verfassung festgeschrieben,
könnte Tierquälerei strenger verfolgt werden. Die bisherigen Regierungskoalition und die
Pharma-Industrie sträubten sich dagegen. Kommt die Grundgesetzänderung mit einem
rot-grünen Kabinett?
Wie im Paradies auf Erden müssten sich Amsel, Frosch und Sau fühlen, käme es auf den
Wortlaut des Tierschutzgesetzes an. Es bezeichnet die Tiere als Mitgeschöpfe und befiehlt
den Menschen, ihr Leben und sogar ihr Wohlbefinden zu schützen.
Doch sobald es ernst wird, erweist sich das Paragrafenwerk als zahnloser Tiger. So
verhindert es nicht, dass Biologiestudenten gezwungen werden, Tierversuche durchzuführen.
Die Karlsruherin Anya Feddersen, die Biologielehrerin werden wollte, weigerte sich in
Praktika, lebenden Fröschen Köpfe und Schenkel abzuschneiden: "Mit
Computersimulationen kann man das mittlerweile genauso lernen, und für den
Biologieunterricht an den Schulen sind gar keine Tierversuche vorgeschrieben." Aber
ohne die Praktika bekommt sie die Scheine nicht, die notwendig sind, um zum Diplom
antreten zu dürfen.
Jahrelang hat sie durch alle Instanzen hindurch gegen den Zwang zum Tierversuch geklagt.
Das Bundesverwaltungsgericht äußerte sich im vergangenen Jahr zwar verständnisvoll und
flocht tierfreundliche Passagen in sein Urteil ein-"Niemand darf einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen" -, letztlich wiesen die
Richter Feddersens Klage dennoch ab und begründeten dies mit dem Hinweis auf den
grundlegenden Konstruktionsfehler des Tierschutzrechts: Der Tierschutz habe keinen
Verfassungsrang, deshalb könne er sich auch nicht gegen das Recht der Professoren auf
Freiheit der Lehre durchsetzen.
Wann immer der Tierschutz vor Gericht mit anderen Interessen in Konkurrenz tritt, steht
fest, dass er unter die Räder kommt. Stets liegt auf der einen Schale der Waage für den
Tierschutz nur ein einfaches Gesetz. Lehr- oder Forschungsfreiheit in der anderen Schale
aber sind von der Verfassung garantiert und wiegen entsprechend schwerer.
Seit Jahren wollen Tierschützer dieses juristische Missverhältnis beenden. In den
Monaten vor der Bundestagswahl schöpften sie wieder einmal Hoffnung: Der Bundesrat, SPD,
Grüne und der FDP-Abgeordnete Burkhard Hirsch hatten Gesetzesentwürfe für ein im
Grundgesetz festzuschreibendes "Staatsziel Tierschutz" vorgelegt. Doch knapp vor
der Sommerpause verhinderte die CDU/CSU/FDP-Koalition die Abstimmung im Rechtsausschuss.
"Grundsätzliche rechtliche Erwägungen" führte der Tierschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Fraktion an.
Jetzt, nach der Bundestagswahl, ist die SPD im Wort gegenüber den Wählern. Hatte Gerhard
Schröder doch in der Zeitschrift "Du und das Tier" noch zur Aufnahme des
Tierschutzes ins Grundgesetz erklärt: "Ohne langes Herumgerede: Ich bin
dafür." Auch die Grünen bekennen sich zum Staatsziel Tierschutz. Doch vom
Bekenntnis bis zur tatsächlichen Umsetzung ist es weit. SPD und Grüne müssen nun wieder
einen Antrag in den Bundestag einbringen, der würde bis zur Abstimmung noch einmal auf
dem vor der Sommerpause abgebrochenen Instanzenweg herumgereicht werden. Und auch bei den
neuen parlamentarischen Verhältnissen wäre es fraglich, ob die Sache des Tierschutzes
die für Verfassungsänderung nötige Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten erhielte.
Selbst wenn die FDP für das Staatsziel Tierschutz stimmte, gegen die geschlossenen
Stimmen der Union wäre wenig auszurichten. Richter urteilen also vorerst weiter im
Zweifel gegen den Tierschutz. Und Behörden haben ihre Entscheidungen den Richtersprüchen
angepasst. Das Tierschutzgesetz schreibt eigentlich vor, dass bei Tierversuchen eine
Ethik-Kommission aus Forschern, Tierärzten und Tierschützern eingeschaltet wird. Diese
soll bei jedem Antrag eines Forschers auf Tierversuche abwägen: Überwiegt der Nutzen
für die Menschheit oder die Qual für die Tiere? Stattdessen genehmigen die
Ethik-Beauftragten die Anträge auf Tierversuche in der Regel ohne Gegenüberstellung. Wie
sehr Tiere leiden müssen, zählt in der Praxis nicht. Es genügt, wenn ein Forscher
plausibel begründet, warum er einen bestimmten Versuch für nötig hält.
Behörden, die sich doch weigern, ziehen den Kürzeren: 1994 wollte der Berliner Senat dem
Hirnforscher Otto-Joachim Grüsser Versuche mit Affen untersagen. Der Wissenschaftler an
der Freien Universität drehte Totenkopfaffen unter Narkose Schrauben in den Schädel und
fixierte die Tiere so, dass sie ihren Kopf nicht mehr bewegen konnten. Dann sollten die
Affen mit den Augen einem Lichtpunkt folgen, während die Hirnströme gemessen wurden. Das
Berliner Verwaltungsgericht entschied, man könne dem Forscher seine Tätigkeit nicht
verbieten.
Da eine Verwaltung sogar auf Schadenersatz verpflichtet werden kann, falls sie Versuche
verbietet, die von Gerichten später erlaubt werden, schreiten Behörden bei
Tierexperimenten inzwischen kaum noch ein. "Wie ein Haus ohne Fundament" sei das
Tierschutzgesetz, solange der Tierschutz nicht als Staatsziel in der Verfassung verankert
sei, klagt der Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, Vorsitzender des Bundesverbandes
derTierversuchsgegner.
Schon 1994 blockierte die Unions-Mehrheit in der damaligen Verfassungskommission einen
entsprechenden Gesetzesvorstoß der SPD. Ein Staatsziel Tierschutz würde den Charakter
des Grundgesetzes verwässern, hieß es, denn eine mit zu vielen Zielen angereicherte
Verfassung würde insgesamt zu vage. Und wäre erst einmal ein neues Staatsziel
eingefügt, würde sicher bald die Forderung nach einem weiteren laut. Norbert Röttgen,
Obmann der CDU im Rechtsausschuss, erklärt unverdrossen, er sehe "beim Tierschutz
keine Rechtslücke, die wir schließen müssten. Das Tierschutzgesetz ist sehr weitgehend
und ausreichend."
In den Ländern sieht die CDU das anders. So plädierte der niedersächsische
CDU-Vorsitzende Christian Wulff im vergangenen Jahr vehement für eine Aufnahme des
Tierschutzes in die Landesverfassung. Seit 1995 haben sieben Bundesländer den Tierschutz
als Staatsziel in ihre Verfassungen auf genommen: Brandenburg, Sachsen, Thüringen,
Berlin, Bremen, Niedersachsen und Bayern, sämtlich mit Unterstützung der Union. Dies
hattedoch eher symbolische Effekte. Die Forschungsfreiheit schränkt der in den
Bundesländern verfasste Tierschutz nicht ein - sie ist ein Bundesrecht. Doch auf
Bundesebene fürchtet die CDU um den Standort Deutschland, . zusammen mit dem
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie. Dessen Geschäftsführer Thomas Postina
menetekelt: "Wenn die Freiheit von Forschung und Wissenschaft weiter begrenzt wird,
werden Forschungsaktivitäten ins Ausland verlagert, hier gehen Arbeitsplätze verloren,
die weltweite Akzeptanz der deutschen biomedizinischen Forschung ist in Gefahr."
Nicht alle Pharma-Unternehmen sehen das so. Günther J. Schmidt, Inhaber der Togal Werke
in München, ist ausdrücklich dafür, den Tierschutz in das Grundgesetz aufzunehmen.
"Auch Versuchstiere empfinden Angst, Schmerz und Pein. Deshalb führen wir keine
Tierversuche durch", sagt er. Um die Konkurrenzfähigkeit fürchtet er nicht.
"Es gibt mittlerweile genug Alternativmethoden." Tierschützer von Loeper
verweist auf das Beispiel Schweiz: Dort steht der Tierschutz in der Verfassung und die
Forschungsfreiheit nicht. "Trotzdem verdient die Pharma-Industrie dort
prächtig!"
Ein in der Verfassung festgeschriebener Tierschutz würde auch die Erfolgschancen von
Verfassungsklagen gegen Tiertransporte oder Massentierhaltung erhöhen. Zudem müssten die
Staatsanwaltschaften, wenn Tierschutz erst Staatsziel wäre, strenger gegen Tierquälerei
aller Art vorgehen. Bisher ein Stiefkind der Justiz: Die Quote der Verfahrenseinstellungen
"mangels öffentlichen Interesses" ist fast doppelt so hoch wie bei anderen
Delikten.