Die Woche, 42/98, Jörg Weber, S. 29
Die Qual mit dem Staatsziel
Würde der Tierschutz in der Verfassung festgeschrieben, könnte Tierquälerei strenger verfolgt werden. Die bisherigen Regierungskoalition und die Pharma-Industrie sträubten sich dagegen. Kommt die Grundgesetzänderung mit einem rot-grünen Kabinett?

Wie im Paradies auf Erden müssten sich Amsel, Frosch und Sau fühlen, käme es auf den Wortlaut des Tierschutzgesetzes an. Es bezeichnet die Tiere als Mitgeschöpfe und befiehlt den Menschen, ihr Leben und sogar ihr Wohlbefinden zu schützen.
Doch sobald es ernst wird, erweist sich das Paragrafenwerk als zahnloser Tiger. So verhindert es nicht, dass Biologiestudenten gezwungen werden, Tierversuche durchzuführen. Die Karlsruherin Anya Feddersen, die Biologielehrerin werden wollte, weigerte sich in Praktika, lebenden Fröschen Köpfe und Schenkel abzuschneiden: "Mit Computersimulationen kann man das mittlerweile genauso lernen, und für den Biologieunterricht an den Schulen sind gar keine Tierversuche vorgeschrieben." Aber ohne die Praktika bekommt sie die Scheine nicht, die notwendig sind, um zum Diplom antreten zu dürfen.
Jahrelang hat sie durch alle Instanzen hindurch gegen den Zwang zum Tierversuch geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht äußerte sich im vergangenen Jahr zwar verständnisvoll und flocht tierfreundliche Passagen in sein Urteil ein-"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen" -, letztlich wiesen die Richter Feddersens Klage dennoch ab und begründeten dies mit dem Hinweis auf den grundlegenden Konstruktionsfehler des Tierschutzrechts: Der Tierschutz habe keinen Verfassungsrang, deshalb könne er sich auch nicht gegen das Recht der Professoren auf Freiheit der Lehre durchsetzen.
Wann immer der Tierschutz vor Gericht mit anderen Interessen in Konkurrenz tritt, steht fest, dass er unter die Räder kommt. Stets liegt auf der einen Schale der Waage für den Tierschutz nur ein einfaches Gesetz. Lehr- oder Forschungsfreiheit in der anderen Schale aber sind von der Verfassung garantiert und wiegen entsprechend schwerer.
Seit Jahren wollen Tierschützer dieses juristische Missverhältnis beenden. In den Monaten vor der Bundestagswahl schöpften sie wieder einmal Hoffnung: Der Bundesrat, SPD, Grüne und der FDP-Abgeordnete Burkhard Hirsch hatten Gesetzesentwürfe für ein im Grundgesetz festzuschreibendes "Staatsziel Tierschutz" vorgelegt. Doch knapp vor der Sommerpause verhinderte die CDU/CSU/FDP-Koalition die Abstimmung im Rechtsausschuss. "Grundsätzliche rechtliche Erwägungen" führte der Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion an.
Jetzt, nach der Bundestagswahl, ist die SPD im Wort gegenüber den Wählern. Hatte Gerhard Schröder doch in der Zeitschrift "Du und das Tier" noch zur Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz erklärt: "Ohne langes Herumgerede: Ich bin dafür." Auch die Grünen bekennen sich zum Staatsziel Tierschutz. Doch vom Bekenntnis bis zur tatsächlichen Umsetzung ist es weit. SPD und Grüne müssen nun wieder einen Antrag in den Bundestag einbringen, der würde bis zur Abstimmung noch einmal auf dem vor der Sommerpause abgebrochenen Instanzenweg herumgereicht werden. Und auch bei den neuen parlamentarischen Verhältnissen wäre es fraglich, ob die Sache des Tierschutzes die für Verfassungsänderung nötige Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten erhielte. Selbst wenn die FDP für das Staatsziel Tierschutz stimmte, gegen die geschlossenen Stimmen der Union wäre wenig auszurichten. Richter urteilen also vorerst weiter im Zweifel gegen den Tierschutz. Und Behörden haben ihre Entscheidungen den Richtersprüchen angepasst. Das Tierschutzgesetz schreibt eigentlich vor, dass bei Tierversuchen eine Ethik-Kommission aus Forschern, Tierärzten und Tierschützern eingeschaltet wird. Diese soll bei jedem Antrag eines Forschers auf Tierversuche abwägen: Überwiegt der Nutzen für die Menschheit oder die Qual für die Tiere? Stattdessen genehmigen die Ethik-Beauftragten die Anträge auf Tierversuche in der Regel ohne Gegenüberstellung. Wie sehr Tiere leiden müssen, zählt in der Praxis nicht. Es genügt, wenn ein Forscher plausibel begründet, warum er einen bestimmten Versuch für nötig hält.
Behörden, die sich doch weigern, ziehen den Kürzeren: 1994 wollte der Berliner Senat dem Hirnforscher Otto-Joachim Grüsser Versuche mit Affen untersagen. Der Wissenschaftler an der Freien Universität drehte Totenkopfaffen unter Narkose Schrauben in den Schädel und fixierte die Tiere so, dass sie ihren Kopf nicht mehr bewegen konnten. Dann sollten die Affen mit den Augen einem Lichtpunkt folgen, während die Hirnströme gemessen wurden. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, man könne dem Forscher seine Tätigkeit nicht verbieten.
Da eine Verwaltung sogar auf Schadenersatz verpflichtet werden kann, falls sie Versuche verbietet, die von Gerichten später erlaubt werden, schreiten Behörden bei Tierexperimenten inzwischen kaum noch ein. "Wie ein Haus ohne Fundament" sei das Tierschutzgesetz, solange der Tierschutz nicht als Staatsziel in der Verfassung verankert sei, klagt der Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, Vorsitzender des Bundesverbandes derTierversuchsgegner.
Schon 1994 blockierte die Unions-Mehrheit in der damaligen Verfassungskommission einen entsprechenden Gesetzesvorstoß der SPD. Ein Staatsziel Tierschutz würde den Charakter des Grundgesetzes verwässern, hieß es, denn eine mit zu vielen Zielen angereicherte Verfassung würde insgesamt zu vage. Und wäre erst einmal ein neues Staatsziel eingefügt, würde sicher bald die Forderung nach einem weiteren laut. Norbert Röttgen, Obmann der CDU im Rechtsausschuss, erklärt unverdrossen, er sehe "beim Tierschutz keine Rechtslücke, die wir schließen müssten. Das Tierschutzgesetz ist sehr weitgehend und ausreichend."
In den Ländern sieht die CDU das anders. So plädierte der niedersächsische CDU-Vorsitzende Christian Wulff im vergangenen Jahr vehement für eine Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung. Seit 1995 haben sieben Bundesländer den Tierschutz als Staatsziel in ihre Verfassungen auf genommen: Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Berlin, Bremen, Niedersachsen und Bayern, sämtlich mit Unterstützung der Union. Dies hattedoch eher symbolische Effekte. Die Forschungsfreiheit schränkt der in den Bundesländern verfasste Tierschutz nicht ein - sie ist ein Bundesrecht. Doch auf Bundesebene fürchtet die CDU um den Standort Deutschland, . zusammen mit dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie. Dessen Geschäftsführer Thomas Postina menetekelt: "Wenn die Freiheit von Forschung und Wissenschaft weiter begrenzt wird, werden Forschungsaktivitäten ins Ausland verlagert, hier gehen Arbeitsplätze verloren, die weltweite Akzeptanz der deutschen biomedizinischen Forschung ist in Gefahr."
Nicht alle Pharma-Unternehmen sehen das so. Günther J. Schmidt, Inhaber der Togal Werke in München, ist ausdrücklich dafür, den Tierschutz in das Grundgesetz aufzunehmen. "Auch Versuchstiere empfinden Angst, Schmerz und Pein. Deshalb führen wir keine Tierversuche durch", sagt er. Um die Konkurrenzfähigkeit fürchtet er nicht. "Es gibt mittlerweile genug Alternativmethoden." Tierschützer von Loeper verweist auf das Beispiel Schweiz: Dort steht der Tierschutz in der Verfassung und die Forschungsfreiheit nicht. "Trotzdem verdient die Pharma-Industrie dort prächtig!"
Ein in der Verfassung festgeschriebener Tierschutz würde auch die Erfolgschancen von Verfassungsklagen gegen Tiertransporte oder Massentierhaltung erhöhen. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften, wenn Tierschutz erst Staatsziel wäre, strenger gegen Tierquälerei aller Art vorgehen. Bisher ein Stiefkind der Justiz: Die Quote der Verfahrenseinstellungen "mangels öffentlichen Interesses" ist fast doppelt so hoch wie bei anderen Delikten.


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